Umschreibung ausländischer Führerschein

Der deutsche Motorradführerschein für Expats und Zuwanderer

Nicht gültig für EU-Fahrerlaubnis

Rechtliches

Deine Fahrberechtigung mit deiner ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine) erlischt bereits 6 Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland. Damit du danach noch weiter in Deutschland fahren darfst, musst du deinen Führerschein umschreiben lassen. 

Rechtsgrundlage

Deine Voraussetzung

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Antrag Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde
  • Gültiger ausländischer Führerschein muss in Deutschland anerkannt sein
  • Ob du eine theoretische- und/oder praktische Prüfung ablegen musst, erfährst du auf der Staatenliste der Führerscheinstelle München oder bei unserer Kundenbetreuung.


 Voraussetzungen für Anerkennung:

  • Du hast zum Zeitpunkt der Erteilung deiner ausländischen Fahrerlaubnis keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland gehabt. Gilt auch für den Zeitpunkt bei einer Verlängerung der ausländischen Fahrerlaubnis.
  • Du hast zum Zeitpunkt der Erteilung deiner ausländischen Fahrerlaubnis deinen Wohnsitz länger als 6 Monate im Ausland gehabt.

Ob eine Umschreibung deiner ausländischen Fahrerlaubnis möglich ist, entscheidet nur das Kreisverwaltungsreferat München (KVR) Abteilung Führerscheinstelle.

 

Dein Fahrzeug

Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf aktuellen Modellen. Eine professionelle Wartung unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich.

Krafträder mit:

  • Hubraum von mehr als 50 ccm oder
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen
  • keine Beschränkung der Leistung (PS) oder des Hubraums

 

Um eine sichere Ausbildung zu gewährleisten müssen unsere Fahrschüler/innen mindestens mit beiden Fußballen die Straße erreichen. 

Für einen sicheren Stand auf der Straße ist nicht nur die Körpergröße und Sitzhöhe des Motorrads verantwortlich, sondern auch die Sitzbreite, die Beinlänge und der Oberschenkelumfang.

Vereinbare eine individuelle Sitzprobe in der Fahrschule um dein geeignetes Ausbildungsmotorrad zu finden.

 

Die Ausbildungsmotorräder müssen vom Gesetzgeber gewisse Merkmale (Mindestgewicht, Leistung) aufweisen. Fahrschule Rausch bietet, anhand dieser Merkmal die niedrigsten und leichtesten Ausbildungsmotorräder, die aktuell verfügbar sind:

z.b. Yamaha MT07 für Personen mit einer Körpergröße von mind. 1,61 m. Fahrwerk tiefer gelegt, schmale und niedrige Sitzbank, Sitzhöhe 75 cm, Gewicht 180 kg fahrbereit.

 

Unter Standorte findest du folgende Ausbildungsfahrzeuge, die in der jeweiligen Fahrschule angeboten werden.

  • BMW F 700 GS ABS
  • Honda CB 650 F ABS
  • Kawasaki ER6N ABS
  • Yamaha MT07 ABS

Dein Theorieunterricht

Theorieunterricht ist nicht vorgeschrieben.

Du darfst aber trotzdem gerne kostenlos daran teilnehmen.

Weitere Infos bei Theoretische Ausbildung

Deine Fahrstunde

Deine zu fahrenden Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsfahrten und Sonderfahrten.

Dein Fahrlehrer begleitet dich mit Funk und eigenem Motorrad.

Je nach Ausbildungsstand fährt er vor oder hinter dir.

Weitere Infos bei Praktische Ausbildung.

 

Übungsfahrt

Die ersten Übungsfahrten finden auf einem Übungsplatz statt. Der Übungsplatz befindet sich in der Nähe der Fahrschule.

In den Übungsfahrten trainierst du die Grundfahraufgaben und das Fahren in der Stadt.

Diese Anzahl ist je nach Fahrschüler variabel. Eine gesetzliche Mindestanzahl ist nicht vorgegeben.

Sonderfahrt

Sonderfahrten sind nicht vorgeschrieben.

In der Sonderfahrt trainierst du das Fahren außerhalb der Stadt auf der Autobahn.

In der Prüfung wird auch auf die Autobahn gefahren. Daher empfehlen wir 1 Sonderfahrt zu buchen. Dein Fahrlehrer kann sich dadurch vergewissern, ob du dort die Prüfung bestehen würdest.

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