Aufstieg auf Klasse A2 oder A

Ohne vorgeschriebene Ausbildung

Deine Voraussetzungen

  • Ein stufenweiser Aufstieg ist nur von einer Klasse zur nächsthöheren möglich, also nur von A1 nach A2 und von A2 nach A
  • Der stufenweise Aufstieg setzt voraus, dass du am Tag der Erteilung der höherwertigen Fahrerlaubnis die niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzt.
  • Antrag Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde
  • Theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung nicht erforderlich
  • Praktische Pflichtausbildung z.B. Sonderfahrten nicht erforderlich. Dein Fahrlehrer muss sich aber davon überzeugen, das du die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um die praktische Prüfung zu bestehen.
  • Praktische Prüfung erforderlich

Dein Fahrzeug

Klasse A Krafträder

  • unbeschränkter Leistung (kW / PS) und Hubraum
  • Hubraum von mehr als 50 ccm oder
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

 

Klasse A2 Krafträder

  • Motorleistung bis 35 kW (48 PS) und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

 

Sitzhöhe

Um eine sichere Ausbildung zu gewährleisten müssen unsere Fahrschüler/innen mindestens mit beiden Fußballen die Straße erreichen. 

Für einen sicheren Stand auf der Straße ist nicht nur die Körpergröße und Sitzhöhe des Motorrads verantwortlich, sondern auch die Sitzbreite, die Beinlänge und der Oberschenkelumfang.

Vereinbare eine individuelle Sitzprobe in der Fahrschule um dein geeignetes Ausbildungsmotorrad zu finden.

 

Ausbildungsfahrzeuge

Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf aktuellen Modellen. Eine professionelle Wartung unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich.

Unter Standorte findest du folgende Ausbildungsfahrzeuge, die in der jeweiligen Fahrschule angeboten werden.

Fahrschule Rausch bietet sehr leichte und niedrige Ausbildungsmotorräder an:
z.b. Yamaha MT07 für Personen mit einer Körpergröße von mind. 1,62 m. Fahrwerk tiefer gelegt, schmale und niedrige Sitzbank, Sitzhöhe 75 cm, Gewicht 180 kg fahrbereit.

 

Eigenes Fahrzeug

Du kannst auch dein eigenes Motorrad/Roller zur Ausbildung verwenden. Es muss folgende Mindestanforderungen erfüllen und du benötigst eine Bestätigung deiner Versicherung. Diese wird in der Regel immer erteilt.

 

Mindestanforderungen Ausbildungsfahrzeug Klasse A

  • Mindesthubraum 595 ccm
  • Motorleistung mind. 50 kW
  • Verhältnis Leistung zu Gewicht mindestens (bei Elektromotor) 0,25 kW/kg
  • Leergewicht mind. 175 kg

 

Mindestanforderungen Ausbildungsfahrzeug Klasse A2

  • Mindesthubraum 395 ccm
  • Motorleistung mindestens 20kW und max. 35kW
  • Bei Elektromotor: Verhältnis Leistung zu Gewicht mindestens 0,15 kW /kg

Deine Fahrstunde

Wir empfehlen ca. 1 - 2 Übungsfahrten zu fahren, damit du die 4 Grundfahraufgaben für die praktische Prüfung auf dem Übungsplatz trainieren kannst.

Dein Fahrlehrer begleitet dich mit Funk und eigenem Motorrad.

Weitere Infos bei Praktische Ausbildung.

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