Umschreibung ausländischer Führerschein

Der deutsche Autoführerschein für Expats und Zuwanderer

Infos nicht gültig für eine EU-Fahrerlaubnis

Recht

Deine Fahrberechtigung mit deiner ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine) erlischt bereits 6 Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland. Damit du danach noch weiter in Deutschland fahren darfst, musst du deinen ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. 

Rechtsgrundlage Gesetz Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis


Unterschiede deiner möglichen Führerscheinklassen


Falls du eine praktische Prüfung machen musst, hast du die Wahl zwischen folgenden 3 Führerscheinklassen.


Klasse B

  • Nach erfolgreicher Prüfung darfst du Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe fahren
  • Fahrstunden finden auf einem Auto mit Handschaltgetriebe statt
  • Prüfung findet auf einem Auto mit Handschaltgetriebe statt
  • Mindestanzahl an Fahrstunden nicht vorgeschrieben


Klasse B mit Schlüsselzahl 78 (B78)

  • Nach erfolgreicher Prüfung darfst du nur Autos mit Automatikgetriebe fahren
  • Fahrstunden finden auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt
  • Prüfung findet auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt
  • Mindestanzahl an Fahrstunden nicht vorgeschrieben


Klasse B mit Schlüsselzahl 197 (B197)

  • Nach erfolgreicher Prüfung darfst du Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe fahren
  • 10 Fahrstunden auf einem Auto mit Handschaltgetriebe vorgeschrieben
  • Testfahrt 30 Minuten auf einem Auto mit Handschaltgetriebe vorgeschrieben
  • Mindestanzahl an Fahrstunden auf einem Auto mit Automatikgetriebe nicht vorgeschrieben
  • Prüfung findet auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt


Deine Probezeit


Ob du in Deutschland eine Probezeit hast, hängt davon ab wie lange du deine ausländische Fahrerlaubnis bereits besitzt:

  • Ausländische Fahrerlaubnis länger als 2 Jahre -> keine Probezeit in Deutschland
  • Ausländische Fahrerlaubnis kürzer als 2 Jahre -> Probezeit in Deutschland ist so lange das du deine Fahrerlaubnis (ausländische + deutsche Fahrerlaubnis) insgesamt 2 Jahre lang besitzt.


Rechtsgrundlage Gesetz Probezeit Umschreibung

Deine Voraussetzung

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Antrag Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde
  • Ausländischer Führerschein muss in Deutschland anerkannt sein
  • Ob du eine theoretische- und/oder praktische Prüfung ablegen musst, erfährst du auf der Staatenliste der Führerscheinstelle München oder bei unserer Kundenbetreuung.


Voraussetzungen für die Anerkennung deines ausländischen Führerscheins:

  • Dein ausländischer Führerschein muss gültig sein.
  • Du hast zum Zeitpunkt der Erteilung deiner ausländischen Fahrerlaubnis deinen Wohnsitz länger als 6 Monate im Ausstellungsland gehabt.
  • Du hast zum Zeitpunkt der Erteilung deiner ausländischen Fahrerlaubnis keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland gehabt.
  • Du hast zum Zeitpunkt der Verlängerung deiner ausländischen Fahrerlaubnis keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland gehabt. Dabei ist in der Regel das Ausstellungsdatum auf dem Führerschein entscheident.

Ob eine Umschreibung deiner ausländischen Fahrerlaubnis möglich ist, entscheidet nur das Kreisverwaltungsreferat München (KVR) Abteilung Führerscheinstelle.

Dein Fahrzeug

Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf top ausgestatteten Fahrzeugen aktuellster Modelle. Eine professionelle Wartung und Sauberkeit unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich.

Unter Standorte findest du folgende Ausbildungsfahrzeuge, die in der jeweiligen Fahrschule angeboten werden.

Kraftfahrzeuge der Klasse B:

  • bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
  • auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
  • mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger max. 3500 kg beträgt

Dein Theorieunterricht

Theoretischer Unterricht ist nicht vorgeschrieben.

Du darfst aber trotzdem gerne kostenlos daran teilnehmen.

Theoretischer Unterricht mit Plan

Deine Fahrstunde

Deine zu fahrenden Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsfahrten und Sonderfahrten.

Weitere Infos bei Praktische Ausbildung.

Übungsfahrt

In den Übungsfahrten trainierst du die Grundfahraufgaben (Parken, Gefahrenbremsung, Umkehren) und das Fahren innerhalb der Stadt mit allen Verkehrsregeln und Situationen.

Diese Anzahl ist je nach Fahrschüler variabel. Eine gesetzliche Mindestanzahl ist nicht vorgegeben.

Damit dir dein Fahrlehrer alle prüfungsrelevanten Verkehrsregeln zeigen kann, empfehlen wir folgende Anzahl an Fahrterminen:

  • Ca. 5 Termine à 90 Minuten wenn du bereits viel Erfahrung beim Fahren in einer deutschen Großstadt und auf deutschen Autobahnen hast.
  • Ca. 10 Termine à 90 Minuten wenn du keine Erfahrung beim Fahren in einer deutschen Großstadt und auf deutschen Autobahnen hast.

Sonderfahrt

Sonderfahrten sind nicht vorgeschrieben.

In der Sonderfahrt trainierst du das Fahren außerhalb der Stadt auf der Autobahn.

In der Prüfung wird auch auf die Autobahn gefahren. Daher empfehlen wir 1 Sonderfahrt zu buchen. Dein Fahrlehrer kann sich dadurch vergewissern, ob du dort die Prüfung bestehen würdest.

webdesign by net-n-net - Internetagentur München